JUDr. ZDENĚK HROMÁDKA

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Anwaltskanzlei von JUDr. Zdeněk Hromádka
Rašínova 522,
760 01 Zlín

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Montag – Donnerstag 7:00 – 16:00
Freitag 7:00 – 15:00

Telefon: +420 577 212 835
GSM: +420 737 456 586

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Versteigerungen

Bekanntmachung über Vollzug der öffentlichen Versteigerungen durch die Gesellschaft Investment Strategies, s.r.o., im Sinne des Gesetzes Nr. 26/2000 Slg. über öffentliche Versteigerungen

1. Lizitantenidentifikation:

  • Firmenname: Investment Strategies, s.r.o. (GmbH)
  • Einziger Gesellschafter: Dr.jur. Zdeněk Hromádka
  • Sitz: Rašínova 522, 760 01 Zlín
  • Identifikationsnr.: 60 72 50 79
  • Telefonnr.: +420 577 212 835, +420 577 431 303
  • Fax: +420 577 211 460
  • Internetadresse: http://www.iadvokat.cz
  • E-Mail: istrategies@quick.cz
  • Die Handelsgesellschaft Investment Strategies, s.r.o. (GmbH) ist eine Tochtergesellschaft der Anwaltskanzlei des Rechtsanwaltes Dr.jur. Zdeněk Hromádka. Sie war gegründet zwecks Verwaltung und Regelung der Forderungen von Klienten, Operationen mit Forderungen einschließlich Sicherung ihrer Realisierung. Diesem Zweck wird auch der Tätigkeitsgegenstand "Vollzug der öffentlichen Versteigerungen" unterordnet. Ein anderer Tätigkeitszweck der Gesellschaft ist die Veranstaltung der Schulungen im Rechtsbereich, insbesondere betreffs Arbeitsrecht, Handelsrecht und Verwaltungsrecht. Dem genannten Zweck entspricht folglich auch materiell-technische Ausstattung der Gesellschaft und Personalzusammensetzung, die vollständig seitens der Anwaltskanzlei zur Verfügung gestellt ist.

2. Organisationsentwurf der unfreiwilligen Versteigerungen:

  • Unfreiwillige Versteigerungen werden von uns immer in Grenzen der detaillierten für diesen Versteigerungstyp geltenden Regelungen vollzogen, so wie es aus der Bestimmung des Gesetzes Nr. 26/2000 Slg. hervorgeht.
  • Die äußerste Priorität wird der engen Zusammenarbeit mit dem Versteigerungsantragsteller und dem Versteigerungsbeteiligten gemäß Versteigerungsvollzugsvertrag beigemessen mit starkem Akzent auf den Interessenschutz des letztlich genannten.
  • Die Tatsache, dass alle organisatorischen und sonstige Handlungen mittels Personen mit vollständiger Hochschulbildung in Rechtswissenschaften vorgenommen werden, dürfte aufs Äußerste gewährleisten, dass sämtliche Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsverordnungen eingehalten werden sowie dass die Handlungen betreffs Organisation, Versteigerungsvollzug und Behandlung des Klienten höchst professionell sind.
  • Auf Grund Versteigerungsvollzugsvertrag wird gemäß dem dritten Abschnitt des Gesetzes Nr. 26/2000 Slg. die Bekanntmachung über Versteigerung und Versteigerungskundmachung herausgegeben. Bei Immobilien wird darüber hinaus die Eintragung des gestellten Versteigerungsantrages in den Liegenschaftskataster veranlasst und überwacht. Selbstverständlich wird ebenfalls die ordnungsgemäße Evidenz der angemeldeten Forderungen vorgenommen und die eventuellen Vorkaufsrechte auf den Versteigerungsgegenstand gesichert.
  • Die Versteigerung wird in eigens zu diesem Zweck gemieteten Räumlichkeiten vollzogen mit freiem Zutritt der Öffentlichkeit im Sinne der jeweiligen allgemein verbindlichen Vorschriften. Die Versteigerung findet in den durch Rechtsvorschriften bestimmten Fällen unter Anwesenheit des Notars statt und unter Berücksichtigung aller Verpflichtungen laut § 47 des Gesetzes Nr. 26/2000 Slg.
  • Nach dem Versteigerungsvollzug wird der Erlös gemäß der bereits erwähnten detaillierten Regelung des Gesetzes Nr. 26/2000 Slg. und in seiner Grenzen auch gemäß Versteigerungsvollzugsvertrag ausgeglichen.
  • Auf Grund der einzelnen Versteigerungsvollzugsverträge kann unsere Gesellschaft für ihre Klienten komplexen Service und ganzheitliches Arrangement der nächsten Vorgehensweise sichern mit der Garantie der Gesetzlichkeit, Rechtssauberkeit, unter Beachtung der Anweisungen und Interessen des Klienten und freilich mit der vollen Verantwortung unsererseits.
  • Obligatorisch und zweckmäßig beteiligt sich die Gesellschaft auch umgekehrt an Vertretung und Schutz der betroffenen Rechte der Eigentümer von den zu versteigernden Immobilien mit dem Ziel, die bisherigen Kenntnisse und Lücken in der Gesetzgebung auszunützen, die Versteigerung in Zweifel zu stellen und gegebenenfalls zu vereiteln.
    für Investment Strategies, s.r.o.
    Dr.jur. Zdeněk Hromádka

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